Die gesetzlich geforderte Belegaufbewahrung und Administration ist Aufgabe der geschäftsleitenden Organe des Kunden. Teilen Sie das dem Kunden regelmässig mittels einer Vollständigkeitserklärung oder im Auftrag mit.
Der Kunde muss Ihnen die Akten dennoch zur Verfügung stellen zwecks Stichproben und Kontrolle grosser Posten.